Published by agreno on 5. Januar 2021 Alle erwerbstätigen Väter, sowie Väter, die ein Arbeitslosentaggeld erhalten, können einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beziehen. Der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung besteht frühestens ab dem 1. Januar 2021. Massgebend ist der Zeitpunkt der Geburt des Kindes.