Das Jahr 2023 neigt sich langsam dem Ende zu. Es ist Zeit Bilanz zu ziehen und allenfalls noch Beiträge in die verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule einzubezahlen.
Wichtig: Allfällige freiwillige Einkäufe in die 2. Säule frühzeitig organisieren.
Achten Sie darauf, dass die Überweisungen bis am 31. Dezember 2023 beim Empfänger ankommen, da sie sonst nicht in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden können.
Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um die Vorsorge.