Am 1. Januar 2023 tritt die erste Etappe des neuen Erbrechts in Kraft. Für Todesfälle, die ab diesem Datum eintreten, finden die Neuerungen automatisch Anwendung (sog. Todestagprinzip). Im Zentrum der ersten Etappe stehen die Reduktion der Pflichtteile und der damit einhergehende erweiterte Gestaltungsspielraum in der Nachlassplanung. Die Neuerungen beschränken sich allerdings nicht darauf. Die wichtigsten Neuerun-gen im Überblick: