Ab 1. Januar 2023 haben Erwerbstätige, die ein Kind adoptieren, das jünger als vier Jahre ist, auf Antrag hin Anspruch auf einen zweiwöchigen bezahlten Adoptionsurlaub, der über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird.
Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird bis am 31. Dezember 2025 verlängert, und die Mindestlöhne werden per 2023 um 1.5% erhöht (auf CHF 19.50 / Std. für Ungelernte bis CHF 23.55 für Gelernte mit EFZ).
Ab 2023 entfällt das Solidaritätsprozent auf den CHF 148’200 übersteigenden Lohnanteilen. Auf Einkommensteilen über diesem Grenzbetrag sind keine ALV-Beiträge geschuldet.
Über die Anpassungen im Sozialversicherungsbereich (Schwellen, Beiträge und Leistungen/Renten) geben separate Tabellen Auskunft.