Das revidierte Erbrecht tritt definitiv per 1. Januar 2023 in Kraft.
Das revidierte Erbrecht ist flexibler ausgestaltet und Erblasserinnen und Erblasser können künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Der Pflichtteil von Kindern wird von heute drei Viertel des gesetzlichen Erbteils auf die Hälfte gekürzt, und der Pflichtteil der Eltern entfällt. Der Pflichtteil des überlebenden Ehe- oder eingetragenen Partners bleibt hingegen unverändert. Die Reduktion der Pflichtteile soll einerseits die Verfügungsmöglichkeiten des Erblassers oder der Erblasserin erhöhen und andererseits auch die Unternehmensnachfolge erleichtern.