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Landwirtschaftsbetriebe als AG oder GmbH
8. Mai 2020
Kundeninformation Coronavirus
26. Oktober 2020
Ausbildungszulagen anmelden
Published by agreno on 19. August 2020
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Per 1. August 2020 wurde das Familienzulagengesetz geändert: Neu wird z.B. Kindern mit Beginn der nachobligatorischen Ausbildung die Ausbildungszulage bereits ausgerichtet, sofern das Kind das 15. Altersjahr vollendet hat (bisher ab 16 Jahre).

Für viele Jugendliche hat nach der obligatorischen Schulzeit die Ausbildung im Beruf oder Studium begonnen. Der Anspruch auf die zusätzlichen Ausbildungszulagen besteht bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Ende des Monats des 25. Geburtstags.

Die Anmeldung zum Bezug von Familien- bzw. Ausbildungszulagen müssen an folgenden Orten eingereicht werden:

  • als Arbeitnehmende: über Arbeitgeber bei der Familienausgleichskasse des Arbeitgebers
  • als Selbständige bei der Ausgleichskasse, bei der Sie angeschlossen sind

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